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Herzlich willkommen auf der HP von BB-Finanz Frank Bühler

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Die Rentenlüge?

Die Rente ist sicher. Stimmt. Die Höhe nicht bekannt. STIMMT LEIDER AUCH

Die demografische Entwicklung (Alterspyramide) der Bevölkerung und das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Rentenempfängern wird bereits in 10-15 Jahren zu massiven Kürzungen der Altersbezüge führen. Keine Anpassungen sind Kaufkraftbereinigt auch kürzungen.

Ganz aktuell erkennen Sie die älter werdende Bevölkerung bereits an den Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge zum  1.7.2008 auf 1,95% bzw. 2,20% für Kinderlose. Die nächste Erhöhung kommt bestimmt. Laut Experten sind trotz der höheren Beiträge in spätestens 5 Jahren die Kapitalreserven der Pflegeversicherung aufgezehrt.

Als Orientierungshilfe finden Sie nachfolgend einen Rechner als (Tabelle) zur Ermittlung ihrer bisherigen bzw. oder auch mgl. zukünftiger Rentensprüche.    Zahlenstand 06_2008.

Wußten Sie dass selbst wenn Sie als Arbeitnehmer 30 Jahre über ein Durchschnittsgehalt 2007 zuletzt von 29488 € verfügt hätten, bzw. hiervon zuletzt gemeinsam mit dem Arbeitgeber 19,9% = 5868,11€ / 489 € mtl. in die Rentenversicherung einbezahlt haben, Ihr Rentenanspruch gerade mal 788,10 € beträgt.

Das ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Hiervon gehen noch die anteilige Kranken und Pflegeversicherung ab. bzw. bei höheren Altersrenten noch die Steuern.

Übrigens liegt der staatliche Grundsicherungsanspruch in BW in etwa genau in dieser Höhe.

D. bedeutet gleichzeitig dass dieser Rentenanspruch ziemlich genauso so hoch ist wie nach dem aktuellen “Armutsbericht 2008” der Regierung. Laut diesem Bericht gilt in der BRD als Arm wer als Single mtl. nicht mehr als 781 € zur Verfügung hat. Eine Familie mit 4 Personen entsprechend 1640,-- € 

 

Rentenbescheid vom Rentenversicherungsträger

Die Hochrechnungen der Rentenversicherung (Bescheid wird Ihnen mittlerweile regelmäßig vom Rentenversicherungsträger zugestellt) werden laut einhelliger Expertenmeinung stark kritisiert. Die Berechnungen werden als viel zu positiv angesehen.

Grund 1: angenommene Steigerungsrate weicht deutlich von den tatsächlichen Steigerungen der letzten Jahre ab.

Grund 2: eine Steigerung in der hochgerechneten Form würde aufgrund der demografischen Entwicklung das System zum kippen bringen.

Grund 3: Rente wird als Bruttowert ausgewiesen. Keinerlei Angaben über Sozialabgeben (Krankenversicherung bzw. mgl. Steuern)

Grund 4: Ein mögliche Geldentwertung, Kaufkraftverlust durch die Inflation (gerade in den letzten Jahren) wird nicht erwähnt. Beispiel: eine jährliche Inflationsrate von 3% ergibt bereits in 20J einen Kaufkraftverlust von knapp 45%. Somit würden die hochgerechnete Rente 1000 € in 20 Jahren nur noch ca. 554 € Kaufkraft entsprechen.

Gerne berechne ich Ihnen unverbindlich die zu erwartenden Rente anhand Ihrer aktuellen Renteninformation. Sie erhalten einen Nettorentenwert incl. Berücksichtigung von Krankenvers.-, Pflegevers.-Beiträgen und ggf. der akt. Steuerbelastung.

Dieser kaufkraftbereinigte Rentenwert wird ins Verhältnis zu Ihrem aktuellen Nettoeinkommen gesetzt.

Senden Sie mir hierzu die nebenstehenden Informationen zu. Rentenberechnung benoetigte Infos

rechtsverbindliche Auskünfte erhalten sie nur von Ihrem zuständigen Finanzamt, Rentenversicherungsträger oder gerichtlich zugelassen Rentenberater usw.

Forward-Darlehen: Funktion- Wirkungsweise mit Vorteilen und ggf. mögl. Nachteilen

Ganz entscheidend wird zukünftig die Höhe der Beleihung der Immobilie sein. Speziell bei Banken mit staatl. Beteiligung oder staatl. Geldern, besteht die große Gefahr das durch verschärfte Bilanzierungsregeln und das staatl. Mitspracherecht, höhere Beleihungsausläufe >60% mit einem deutlichen Zinsaufschlag versehen werden, bzw. die Finanzierungen >80% bis 100% nicht mehr darstellbar sind.

Die ersten Banken setzten dies bereits um. Die Zinsdifferenz zwischen Beleihung <60% und >90% beträgt genau 1,0% und verteuert ein Darlehen mit 150.000 € um mtl. 125 €.

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GRV Vers 1_2008 open office (MS Excel xls Format)

GRV_Vers 1_2008 PDF zum ausdrucken

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